Johannes Pöhlmann Ginsterweg 21 91058 Erlangen für den Arbeitskreis Recherche des Erlanger Sozialforums An die Bundesagentur für Arbeit Dienststelle Erlangen Die Direktorin per Fax Erlangen, 19.5.06 Aufrechterhaltung meines Antrages nach dem Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrte Frau Direktor, Gemäß dem seit dem 1. Jan. 2006 gültigen Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) beantragte ich am 18.01.2006 die Übermittlung von Informationen zu 1 Euro Jobs für Arbeitslose aus dem Landkreis Erlangen. Sie teilten nach einiger Zeit mit, daß sie das Ersuchen an die "zuständige" ARGE abgegeben hätten. Diese ARGE hat bis heute über dieses Ersuchen nicht entschieden obwohl eine ablehnende Entscheidung binnen eines Monates zu treffen ist und hat dies wohl auch nicht mehr vor. Im letzten Schreiben teilte uns der Leiter der ARGE - ein Mitarbeiter ihrer Behörde - mit, daß geprüft werde, ob gegenüber der ARGE ein Anspruch auf Auskunft besteht, ohne einen Zeitpunkt mitzuteilen, wann diese Prüfung abgeschlossen sein soll. Zusammenfassend haben Sie unser Ersuchen an die ARGE weitergeleitet, damit diese die Auskunft - nach etwa einem halben Jahr - mit der Begründung "Wir sind keine Bundesbehörde" ablehnen kann. Wir verstehen einfach nicht, warum Sie bzw. der Leiter der ARGE sich lieber in der Presse von uns als Geheimniskrämer rügen lassen, als zumindest in der gesetzlichen Frist über unseren Antrag zu entscheiden. Sind die Auskünfte wirklich peinlicher, als der Eindruck, den Sie auf dieser Weise hinterlassen ? Wir sind nicht bereit, uns nach der Methode "Buchbinder Wanninger" endlos hinhalten zu lassen. Unsere Recherchen ergaben, daß 1 Euro Jobs als sogenannte "Arbeitsförderung" in die originäre Zuständigkeit der BA f. Arbeit fallen (Par. 6 SGB2). Das bleibt auch so, wenn sich die BA mit dem Landkreis zu einer ARGE zusammenschließt: Jeder Partner bringt die Aufgaben in die ARGE ein, für die er zuständig ist, ohne daß dadurch eine neue Behörde entsteht. Deshalb widerspreche ich der von Ihnen vorgetragenen Nicht-Zuständigkeit, und verlangen die geforderten Auskünfte von der Bundesagentur zu erhalten. Wir setzen Ihnen für die Auskunft bzw. deren begründete Ablehnung eine Nachfrist von 2 Wochen - der erste Antrag ging in Ihrer Behörde am 18.1. ein. Sollten Sie wegen des Umfanges der Auskunft Probleme haben, sind wir jederzeit zu einem Gespräch über den Umfang bereit. Mit freundlichen Grüßen Johannes Pöhlmann