Johannes Pöhlmann Ginsterweg 21 91058 Erlangen für den Arbeitskreis Recherche des Erlanger Sozialforums An die Bundesagentur für Arbeit Dienststelle Erlangen Die Direktorin Erlangen, 18.01.2006 Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrte Frau Direktor, Gemäß dem seit dem 1. Jan. 2006 gültigen Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) beantrage ich die Übermittlung der unten aufgeführten Informationen. Dieses Gesetz betrifft nach §1 Abs 1 IFG auch die Bundesagentur und auch die ARGEs. 1) Monatlich: Liste aller 1 Euro Jobs (sog MAE nach Sozialgesetzbuch II) für Bezieher von ALG2 mit Wohnort im Landkreis Erlangen - selbstverständlich ohne die Namen der Arbeitslosen. Angegeben sollte mindestens sein: o Einsatzstelle/Träger o Art der Aufgabe o Dauer o Anzahl der Stellen o Weiterbildung durch Einsatzstelle/Träger ja/nein 2) Einmalig: Kopien der Anträge und Bewilligungsbescheide für die Zuteilung von MAE-Stellen (ggf. mit geschwärzten Namen der betroffenen Arbeitslosen). Hilfsweise zu B): Geeignete Unterlagen, aufgrund derer wir uns ein Bild von der Zusätzlichkeit der MAEs machen können. Bezüglich der Form bitte ich die für mich billigste Variante zu wählen. Eine Übermittlung per email ist willkommen. Sollten die Kosten Eur 50 übersteigen, bitte ich um vorherige Rückfrage. Obwohl wir keine Gründe angeben müssen, tun wir das freiwillig: Wir wollen ihre Behörde mit Hilfe dieser Auskünfte dabei unterstützen, die Beachtung der Vorschriften über Zusätzlichkeit von 1 Euro Jobs durchzusetzen. P.S. §1 Abs. 1 IFG lautet: ( http://www.gesetze-im-internet.de/ifg/index.html ) Grundsatz (1) Jeder hat nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Für sonstige Bundesorgane und -einrichtungen gilt dieses Gesetz, soweit sie öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnehmen. Einer Behörde im Sinne dieser Vorschrift steht eine natürliche Person oder juristische Person des Privatrechts gleich, soweit eine Behörde sich dieser Person zur Erfüllung ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgaben bedient.