+ pressemitteilung + pressemitteilung + pressemitteilung + pressemitteilung Erlanger Sozialforum www.erlanger-sozialforum.de Mail: er-sozialforum-kontakt@er.spieleck.de Jugendfeindliche Verschärfung von Hartz4 nicht mittragen Sozialforum appelliert an Stadtrat und Kreistag Das Erlanger Sozialforum fordert die Fraktionen des Erlanger Stadtrates und des Kreistages Erlangen Höchstadt auf, die "jugendfeindlichen" Verschärfungen des Sozialgesetzbuch 2 ("Hartz 4") nicht umzusetzen und macht dafür konkrete Vorschläge, wie die auf legale Weise möglich ist. Der Regelsatz für 18- bis 25-jährige, die im Haushalt der Eltern leben, werde ab 1. Juli um 20 Prozent auf 276 Euro monatlich gekürzt, das sei "noch weiter unterhalb der Armutsgrenze". Zusätzlich werden die Eltern und Kinder füreinander verschärft zum Unterhalt verpflichtet, so daß viele junge Erwachsene Arbeitslose vom Geld ihrer Eltern leben müssen. Dies betrifft auch Stiefeltern, die gar nicht unterhaltpflichtig sind und dennoch ab jetzt ihr gesamtes Einkommen und Vermögen für die Stiefkinder einsetzen müssen. Um unter 25 jährige zu zwingen, gegen ihren Willen oder auch gegen den Willen der Eltern bei diesen zu wohnen, wird die Miete nur noch gezahlt, wenn die Behörde den Auszug genehmigt hat. Die Behörde muß dies nur bei "schwerer sozialer Notlage" tun. Als solche werden nur Extremsituationen anerkannt. Die Stadt bzw. die ARGE werden von Gesetz aber keineswegs daran gehindert, den Umzug junger erwachsener Arbeitsloser schon zu genehmigen, bevor die "schwere sozialer Notlage" eintritt. Die Behörde hat also einen erheblichen Ermessenspielraum, und genau den fordert das Sozialforum zugunsten der Betroffenen und ihrer Grundrechte zu nutzen: Dazu sei die Behörde sogar verpflichtet, argumentiert das Forum und verweist auf Rechtsprechung, daß zum "pflichgemässes Ermessen" immer auch die Anwendung des Grundgesetzes bedeutet. Konkret wird die Stadt bzw. die ARGE aufgefordert, 1 die Zustimmung zum Auszug von jungen Erwachsenen immer dann zu geben, wenn die neue Wohnung "angemessen" im Sinn des Gesetzes ist und entweder a) die Antragsteller bisher keine unanfechtbaren Sanktionen erhalten haben oder b) die Verweigerung für die Antragsteller eine Härte bedeuten würde oder c) die Eltern den Auszug verlangen. 2 die Zustimmung für einen Umzug nach Erlangen bzw. in den Landkreis nicht zu verweigern 3 als "freiwillige Leistung ausserhalb des SGB2 bzw SGB12" die Kürzung für Jugendliche auszugleichen, die noch bei den Eltern wohnen. Die dafür vorhandene Haushaltsstelle muß entsprechend aufgestockt werden. Damit können die Stadt und die ARGE - wenn sie wollen - diese Senkung für Erlangen abwenden. Damit dies rechtlich sauber ist, müßte der "Zuschuss" für "nicht durch SGB2 bzw SGB12 abgedeckte Bedarfe" zweckbestimmt werden. Von Hartz4/Sozialhilfe bereits nicht abgedeckt sind z.B. Zuzahlungen für Medikamente und medizinisch notwendige, aber rezeptfreie Medikamente. Stadtrat und Kreistag haben also die Möglichkeit, die unsozialen und jugendfeindlichen Kürzung abzuwenden. Ob sie es tun, ist eine Frage des politischen Willens, denn die übliche Ausrede "Wir würden gern, aber Gesetz ist Gesetz" zieht hier nicht.