++ Erlanger Sozialforum ++ Pressemiteilung ++ Erlanger Sozialforum ++ Kontakt: Anton Salzbrunn - Schenkstr. 105 - 91052 Erlangen Tel. 09131 302480 - Fax: 01805 060 341 334 30 Internet: www.erlanger-sozialforum.de Email: er-sozialforum-kontakt@er.spieleck.de Pressemiteilung vom 11.12.2004 ................................................................... "Auftrag ausgeführt" - aber wie ? Sozialforum rät zum Widerspruch gegen ALG2 Bescheide (erlangen) Das Erlanger Sozialforum hat Zweifel an der Behauptung der Erlanger Arbeitsagentur, "alle Anträge bearbeitet" zu haben und rät gegen die Bescheide zum vorsorglichen Widerspruch. "Es kann sein, daß die Anträge igendwie bearbeitet wurden, aber sind die Bescheide auch korrekt?" stellt das Forum, die "Erfolgsmeldung" der Arbeitsagentur in Frage. Aus zahlreichen Berichten, auch der Tagespresse sei bekannt, daß die verschickten Bescheide nicht nachvollziehbar und oft falsch seien. So werde oft die übernommene Miete ohne nachvollziebare Begründung gekürzt, manche Arbeitsämter zögen sogar rechtswidrig die Wasserkosten ab. Um wegen Fristablauf keine Nachteile zu erleiden, rät das Sozialforum zum vorsorglichen Widerspruch, dieser koste nichts und habe für die Betroffenen keine Nachteile. Wenn die Behörde später Fehler eingestehe, bekämen oft nur die Recht, die rechtzeitig Widerspruch eingelegt hatten. Auf Informationsständen am Samstag auf dem Hugenottenplatz und auf seiner Webseite hält das Forum deshalb fertige Musterschreiben bereit. "Pubertär" nennen es die Hartz-Kritiker, daß die Arbeitsagentur die Anträge aus dem Landkreis "offensichtlich hat liegenlassen", um bei den Anträgen der Stadtbewohner "Erster" vor der Stadtverwaltung zu sein. Das schließt man daraus, daß die Anträge aus dem Landkreis "trotz angeblich gleicher Rücklaufquote" noch nicht fertig bearbeitet sind. "Die sind auf die Stadt sauer wegen des Optionsmodells" vermutet man und fordert ein "Ende solcher Spielchen auf dem Rücken der Betroffenen". Schließich irritiert das Forum die Eile, mit der die Arbeitsagentur die länger Arbeitslosen an die Stadt schon "zum 1.1. loswerden wolle" obwohl das Gesetz eine Übergangsregelung vorsieht. "Sollen die jetzigen Arbeitslosenhilfeempfänger etwa schon ab dem 1.1. die Dienste der Arbeitsagentur nicht mehr in Anspruch nehmen können?", fragt das Sozialforum, dem Betroffe bereits berichtet haben, ihre Arbeitsberater seien ab dem 1.1. nicht mehr für sie zuständig.